Mitglieds-Nr.:
Name / Vorname:
Strasse:
Land / PLZ / Wohnort:
Telefonnummer:
E-Mailadresse:
Alter:
Kfz-Kennz.:
Zutreffendes bitte auswählen Preis
CCG-Mitglied mit Corrado 45,00 Euro
CCG-Mitglied als Beifahrer 25,00 Euro
CCD/CCN/CCB/CCSH/CSS/etc.-Mitglied mit Corrado 55,00 Euro
CCD/CCN/CCB/CCSH/CSS/etc.-Mitglied als Beifahrer 35,00 Euro
Nicht-Corrado-Club-Mitglied mit Corrado 60,00 Euro
Nicht-Corrado-Club-Mitglied als Beifahrer
1.Beifahrer 40,00 Euro
2.Beifahrer 40,00 Euro
3.Beifahrer 40,00 Euro
Super-Sparpaket bis 01.08.2011
Ich werde jetzt CCG-Mitglied und zahle einen Kombi-Preis
für den Jahresmit1liedsbeitrag + Teilnehmergebühr Jahrestreffen 2010
(Statt 110,00 Euro nur 80,00 Euro)
80,00 Euro
Kinder bis einschliesslich 16 Jahre frei:
(Bitte Anzahl auswählen)

Alle Preise beinhalten alle Gebühren, sowie Frühstück am Samstag und Sonntag und die CCG-Highlights!

Tagesbesucher mit Fahrzeug zahlen 5 Euro pro Fahrzeug, Anzahl der Beifahrer ist unerheblich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!

Ich überweise den Komplett-Betrag am . .2011 in Höhe von Euro.
Ich werde voraussichtlich am um circa Uhr eintreffen. (Diese Informationen dienen der Planung!)

Wichtig: Am Treffen können nur die Personen teilnehmen, die dieses Formular ausgefüllt an den CCG geschickt haben.
Jeder Teilnehmer (auch Beifahrer) muss ein Anmeldeformular ausfüllen.
(Als Beifahrer / Kind, bitte, wenn vorhanden, die Fahrer-Mitglieds-Nummer eintragen!)


Auf dem Campingplatz gilt die StVO und die Campingplatzordnung! Mit meiner Anmeldung akzeptiere ich die vom Campingplatzbetreiber
ausgehängte Campingplatzverordnung. Diese sieht u.a. eine Mittagsruhe und eine Fahrverbotszeit zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr vor.
Ebenfalls ist mir bekannt, dass ab 22.00 Uhr keine Musik mehr gespielt werden darf und man sich nur noch in Zimmerlautstärke
unterhalten darf. Weitere Ruhrzeit und Fahrverbot besteht zwischen 22.00 bis 7.00 Uhr. Die Jahrestreffenveranstalter haben keinen
Einfluss auf diese Verordnung. Es wird hingewiesen, dass der Campingplatzbetreiber, wie auch die Treffenorganisatoren, sich das Recht
nehmen, bei einem Verstoß gegen die Campingplatzverordnung, ein Platzverbot auszusprechen! In diesem Fall werden keine Gebühren zurückerstattet.